Als Fruchtbarkeit wird die Fähigkeit zur Zeugung von Nachkommen bezeichnet. Dabei spielen nicht nur körperliche Faktoren eine Rolle.

Ihr wollt eurem Kind einen kreativen Name geben? In Deutschland ist das nicht immer so einfach. Worauf ihr achten müsst und welche Namen erlaubt sind, lest ihr hier.
Es ist ja schon mal gar nicht so einfach, den richtigen Namen für den Nachwuchs zu finden. Der Name soll schön klingen, vielleicht etwas ungewöhnlich sein und natürlich auch zu Familie und Kind passen. Wer zu kreativ wird, dem kann es allerdings passieren, dass der Name als „nicht eintragungsfähig“ eingestuft wird, obwohl sich hier mittlerweile auch in Deutschland die Ansichten ein wenig lockern.
Ein Beispiel ist der Name „Emma Tiger“. So taufte der deutsche Schauspieler Til Schweiger seine Tochter – und hatte damit in den USA auch keine Probleme. Ein Pärchen aus Deutschland durfte den Namen für die eigene Tochter jedoch nicht so einfach übernehmen. Amts- und Landgericht lehnten den Namen Tiger ab, weil er das Kind gefährde und auch nicht eindeutig weiblich sei.
Tatsächlich wird das Namensrecht im Rahmen des Personenstandsgesetzes (PStG) geregelt. So muss die Geburt innerhalb einer Woche, der Name innerhalb eines Monats angezeigt werden. Der Gesetzgeber verbietet lächerliche oder verunglimpfende Vornamen, außerdem gibt es eine Reihe von Regelungen, unter anderem:
Letztlich entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass „Emma Tiger“ doch zulässig sei, da er durch den Bekanntheitsgrad von Til Schweigers Tochter in der Öffentlichkeit bereits anerkannt werde. Weitere ungewöhnliche Namen, die in Deutschland gerichtlich anerkannt wurden sind.
Quelle: Namenberatungsstelle an der Universität Leipzig