Nichts wie raus an die frische Luft

Im Garten wird gerne gespielt oder getobt. Doch auch andere Aktivitäten kann man genauso im Garten machen, damit ihr gemeinsam das schöne Wetter genießen könnt. Frische Luft ist nicht nur gut für die Gesundheit, sondern auch für die...

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Die Kostenübernahme bei Kinderwunsch ist von Krankenkasse zu Krankenkasse und Bundesland zu Bundesland verschieden. In der Regel übernehmen die Kassen 50 Prozent der Gesamtkosten für die ersten drei Versuche (IUI stimuliert, IVF und ICSI). Für die Kosten aller weiteren Versuche müssen die Paare selbst aufkommen.

Verschiedene Kostenfaktoren

Einige Kassen bieten zwar zusätzliche Zuschüsse für bestimmte Behandlungen an, aber generell wird die finanzielle Unterstützung von gesetzlicher Seite als „ein ungelöstes Problem“ betrachtet. So zumindest die Aussage des Deutschen IVF Registers, das sich seit Anfang der 90er Jahre um eine repräsentative Auswertung der Behandlungs- und Forschungsdaten im Deutschen Raum bemüht. Problematisch ist außerdem, dass die Kosten von Fall zu Fall variieren und von verschiedenen Faktoren abhängen, etwa der genauen Diagnose, den notwendigen Medikamenten, der gewählten Praxis oder Klinik.

Wichtig: Kostenplan vor der Behandlung einreichen

Wunschkind e.V., ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1995 für die Interessen von ungewollt kinderlosen Paaren einsetzt, empfiehlt daher sich frühestmöglich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, und auch mit dem Arzt schon vor der Behandlung einen Kostenplan zu erstellen, der bei der Kasse eingereicht werden kann. Dieser Plan sollte sowohl die Diagnose enthalten, als auch die geplante Behandlungsmethode sowie voraussichtliche Kosten und Dauer der Behandlung.

Vorraussetzungen für eine Teilkostenerstattung

Außerdem gibt es einige Bedingungen, die Paare erfüllen müssen, um eine anteilige Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlung von Seite der Krankenkasse zu erhalten:

  • das Paar muss verheiratet sein
  • die Frau muss zwischen 25 und 39 Jahren alt sein, der Mann zwischen 25 und 49 Jahre
  • Der Arzt muss gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird.
  • Bei Maßnahmen, die nicht zur künstlichen Befruchtung gehören, ist keine Zuzahlung vorgesehen.
  • Es dürfen nur Ei- und Samenzellen des Ehepaars verwendet werden. 
  • Der behandelnde Arzt muss eine vertragliche Zulassung für die Kinderwunschbehandlung haben 
  • Kosten im europäischen Ausland (EU Staaten) werden nur Ärzten mit Kassenzulassung erstattet, wie es auch in Deutschland der Fall wäre 
  • alle Leistungen der vorgenommenen Behandlung mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz (ESchG) übereinstimmen

Was wird finanziell unterstützt?

  • bis zu 8 Inseminationen ohne Stimulation
  • bei bis zu 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation
  • und bei 3 IVF- bzw. 3 ICSI-Zyklen
  • jeweils 50 % der Kosten.