Als Fruchtbarkeit wird die Fähigkeit zur Zeugung von Nachkommen bezeichnet. Dabei spielen nicht nur körperliche Faktoren eine Rolle.

Die Kostenübernahme bei Kinderwunsch ist von Krankenkasse zu Krankenkasse und Bundesland zu Bundesland verschieden. In der Regel übernehmen die Kassen 50 Prozent der Gesamtkosten für die ersten drei Versuche (IUI stimuliert, IVF und ICSI). Für die Kosten aller weiteren Versuche müssen die Paare selbst aufkommen.
Einige Kassen bieten zwar zusätzliche Zuschüsse für bestimmte Behandlungen an, aber generell wird die finanzielle Unterstützung von gesetzlicher Seite als „ein ungelöstes Problem“ betrachtet. So zumindest die Aussage des Deutschen IVF Registers, das sich seit Anfang der 90er Jahre um eine repräsentative Auswertung der Behandlungs- und Forschungsdaten im Deutschen Raum bemüht. Problematisch ist außerdem, dass die Kosten von Fall zu Fall variieren und von verschiedenen Faktoren abhängen, etwa der genauen Diagnose, den notwendigen Medikamenten, der gewählten Praxis oder Klinik.
Wunschkind e.V., ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1995 für die Interessen von ungewollt kinderlosen Paaren einsetzt, empfiehlt daher sich frühestmöglich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, und auch mit dem Arzt schon vor der Behandlung einen Kostenplan zu erstellen, der bei der Kasse eingereicht werden kann. Dieser Plan sollte sowohl die Diagnose enthalten, als auch die geplante Behandlungsmethode sowie voraussichtliche Kosten und Dauer der Behandlung.
Außerdem gibt es einige Bedingungen, die Paare erfüllen müssen, um eine anteilige Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlung von Seite der Krankenkasse zu erhalten: