Gesundheitsleistungen in der Schwangerschaft – welche gibt es und welche müssen privat bezahlt werden? Der IGeL- Check für Schwangere (IGeL=individuelle Gesundheitsleistungen)
Akupunktur
Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin. Dabei werden feine Nadeln an verschiedenen Punkten im Körper angebracht. Akupunktur soll beispielsweise gegen Schwangerschaftsübelkeit und Rückenschmerzen helfen. Die Kosten müssen privat getragen werden.
Toxoplasmose
Toxoplasmose sind Erreger, die sehr schädlich für das Ungeborene Baby sein können. Daher solltest du in der Schwangerschaft immer darauf achten, dass Fleisch gut durchgebraten und Salat gut gewaschen ist. Hier wird ein einfacher Bluttest durchgeführt, der privat gezahlt werden muss.
B-Streptokokken
B-Streptokokken können sich zumeist unbemerkt im Körper befinden – sie können dem Baby aber unbehandelt schädlich werden. So könnten beispielsweise Lungen- oder Hirnhautentzündungen die Folge sein. Die Erreger können per Abstrich nachgewiesen und dann auch recht unkompliziert mittels Antibiotika behandelt werden. Die Kosten werden privat getragen.
Ultraschallbilder
Alle Ultraschallbilder, die über die obligatorischen drei hinausgehen, müssen privat bezahlt werden. Die Kosten variieren je nach dem ob ein 2D oder 3D Ultraschall gemacht werden soll.
Nackenfaltenmessung
Eine Entscheidung, die von vielen Frauen nicht immer einfach zu treffen ist: soll eine Nackenfaltenmessung gemacht werden oder nicht? Die Untersuchung wird zwischen der 11 und der 14. Woche gemacht. Dabei gibt eine eventuelle Verdickung Hinweis auf eine Trisomie oder einen Herzfehler. Die Kosten werden bei einer Risikoschwangerschaft von den Kassen übernommen, ansonsten müssen sie privat gezahlt werden.
Triple Test
Dieser Test untersucht, ob die Gefahr eines Down-Syndroms oder eines offenen Rückens beim Baby gegeben ist. Der Test wird in der 16.- 20. Woche durchgeführt, gilt aber als eher unsicher. Die Kosten werden bei Frauen über 35 von den Kassen übernommen. Eine Fruchtwasseruntersuchung wird auf jeden Fall zusätzlich empfohlen.
Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)
Diese Untersuchung wird zumeist zwischen der 15. und der 18. Woche gemacht. Dabei wird mit einer Nadel durch die Bauchdecke gestochen (natürlich mittels Kontrolle über den Ultraschall) und ein wenig Fruchtwasser entnommen und anschließend untersucht. Über die Untersuchung kann eine potentielle Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Mutter und Kind sowie vererbbare Krankheiten oder Fehlbildungen getestet werden. Hier gilt auch wieder: Für Frauen über 35 werden die Kosten von den Kassen übernommen, jüngere Frauen müssen selbst zahlen.
Ersttrimester-Screening
Diese Untersuchung findet zwischen der 12. und der 14. Woche statt. Dabei wird beispielsweise das Risiko eines Down-Syndroms ( Trisomie 21) sowie alle weiteren potentiellen Chromosomen Anomalien ( Trisomie 18, 13 oder Turner-Syndrom) getestet. Die Vorgehensweise ist dabei etwas schonender als die Fruchtwasseruntersuchung, das sie nicht invasiv stattfindet. Die Kosten müssen von den Frauen selbst getragen werden.