Viele Paare wollen, wenn ein Baby unterwegs ist, noch schnell heiraten – auch wenn das vorher gar nicht auf zur Debatte stand. Eine ganz natürliche Reaktion, denn oftmals ist der sogenannte Nestbautrieb in vollem Gange und das Bedürfnis wird größer, die zukünftige kleine Familie auch rechtlich abzusichern. Hier sind einige Vor-und Nachteile:
Sorgerecht
Bei verheirateten Paaren wird das Sorgerecht automatisch an beide Paare gemeinsam vergeben. Bei Unverheirateten Paaren geht das Sorgerecht automatisch an die Mutter, die beiden Partner können das gemeinsame Sorgerecht allerdings auch schon vor der Geburt des Kindes beim Jugendamt beantragen.
Unterhaltszahlungen
Bei dem Thema Unterhalt muss man zwischen dem Kindesunterhalt und dem Betreuungsunterhalt unterscheiden. Der Kindesunterhalt wird unabhängig von dem Ehe-Status gezahlt, wohingegen sich die Betreuungsunterhaltleistungen erheblich unterscheiden: So hat der unverheiratet betreuende Elternteil höchstens 3-5 Jahre Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung, bei ehemals Verheirateten dagegen beläuft sich der Anspruch auf ca. 15 Jahre.
Steuern sparen
So gibt es zahlreiche Möglichkeiten, bares Geld zu sparen, beispielsweise durch das Ehegattensplitting ( hier macht ihr eine gemeinsame Steuererklärung am Ende des Jahres und könnt dabei besonders sparen, wenn sich eure Einkommen sehr stark unterscheiden.) Des weiteren kann nach einer Heirat die Steuerklasse verändert werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Die Steuerklassenkombination 4/4 wird automatisch an Paare vergeben.
- Bei Paaren mit etwa gleich hohem Gehalt lohnt es sich, die Steuerklasse "4 mit Faktor" zu wählen. Hierbei musst du eine Steuererklärung abgeben.
- Eine weitere Kombination ist die 3/5 oder 5/3. Hierbei sollte der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse 5 wählen – dadurch muss er weniger Steuern zahlen und ihr habt gemeinsam ein höheres Nettogehalt raus.
Tipp: Auch bei Sparerfreibeträgen und Erbschaften lohnt sich eine Heirat, da du hier höhere Freibeträge bekommst. Mehr Info hier.
Erbrecht
Bei Unverheirateten Paaren hat der Hinterbliebene im Falle des Todes seines Partners keinen automatischen Anspruch auf das Erbe. Dazu kommt leider noch, dass die Freibeträge für Nicht-Verheiratete sehr viel niedriger sind als für Verheiratete – so liegen sie nur bei 5200 Euro wohingegen ein Verheirateter einen Freibetrag von 307.000 Euro sowie einen sogenannten Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro für die Kinder hat.
Hartz 4
Bei der Grundsicherung (Arbeitslosengeld) wird bei verheirateten Paaren die in einer gemeinsamen Wohnung leben das gemeinsame Vermögen mitangerechnet – sprich: schlechte Karten für die Arbeitssuchende in einer Ehe lebende Person: hier muss der Partner für sie aufkommen.
… die Romantik nicht vergessen!
Des weiteren sollte man sich noch folgende Fragen stellen: Wegen dem Kind zu heiraten sollte nicht der einzige Grund sein, es darf auch die Romantik nicht zu kurz kommen. Sicher ist es schön, wenn dein Kind ganz behütet in eine auch auf dem Papier eingetragene Familie hineingeboren wird – aber es wäre gut, wenn du dir auch wirklich ganz sicher bist – denn auch eine Scheidung ist eine kostspielige Angelegenheit ( um die 2000 Euro). Übrigens: Eheverträge regeln eure ganz persönlichen Anliegen und Vereinbarungen, die ihr in eurer Ehe verankert haben möchtet.
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