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Eizellenspende ist in Deutschland verboten, die Behandlung im Ausland wird häufig stigmatisiert. Was aber tun, wenn dies die letzte Chance auf ein mögliches Wunschkind bietet?

Wenn eine erfolgreiche Kinderwunschbehandlung über IVF und Samenspende hinausgehen muss, sieht es für Paare in Deutschland düster aus. Eizellenspende ist nach dem Embryonenschutzgesetzt hierzulande verboten. Und auch Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht erlaubt.

Eine Eizellenspende ist ein operativer Eingriff

Begründet wird dies vor allem auch dadurch, dass eine Spermaprobe relativ unproblematisch und schmerzfrei zu bekommen ist, während sowohl eine Eizellenspende als auch eine Leihmutterschaft einen immensen Einschnitt in Leben und Gesundheit der Leihmutter bedeuten.

Die zahlreichen psychologischen und ethischen Probleme, die eine neunmonatige Leihmutterschaft mit sich bringt, sind leicht nachzuvollziehen. Und auch eine Eizellenspende ist nicht ganz unkompliziert. Denn diese erfordert nicht nur einen operativen Eingriff, sondern setzt auch eine hormonelle Stimulierung der Spenderin voraus.

Mögliche Folgen einer hormonellen Überstimulierung?

„Noch ist wissenschaftlich nicht bewiesen, welche gesundheitlichen Folgen eine hormonelle Überstimulierung nach sich zieht“, warnt Gabriele Ziegler von Wunschkind e.V. Mögliche Folgen könnten ein „Überstimulationssyndrom mit zuvielen Eizellen und geblähten Bäuchen“  sein.

Der Münchner Reproduktionsmediziner und ärztlicher Leiter der Cryobank München Dr. med. Wolf Bleichrodt scheint auf der Kinderwunschmesse Berlin diese möglichen Gefahren als eher gering einzuschätzen. Eine Hormonbehandlung sei schließlich mittlerweile Standard in der Kinderwunschbehandlung, sagt er und wischt die Bedenken mit einer wegwerfenden Handbewegung zur Seite.

Bisher habe es „bei uns keinen solchen Fall gegeben“, erklärt auch Dr. Med Petr Uher, Ph.D. Leiter und Eigentümer des Karlsbad Fertility Institutes in Tschechien. Das Wohl der Mädchen stünde bei ihnen immer im Vordergrund. Glaubhaft wird diese Aussage auch durch das offene Eingeständnis, wie dramatisch sich ein öffentlich werdender Krankheitsfall einer Eizellen-Spenderin auf den Ruf der Klinik auswirken würde. 

Forderung nach einem nationalen Register für Spenderinnen

Und trotzdem: Zwar können in Tschechien Spenderinnen nach einem breiten Spektrum von äußeren Merkmalen, sowie „Studentinnen aus allen Fachrichtungen“ vermittelt werden, je nachdem ob das Wunschkind eher eine musische oder naturwissenschaftliche Begabung mitbringen soll, aber ob diese Studentin im nächsten Monatszyklus an einer anderen Klinik spendet, das können die Ärzte nicht nachvollziehen, „leider“, gesteht auch Dr. med. Uher ein.

Aufwandsentschädigung für Eizellenspenden

Je nach Land bekommen die Spenderinnen, zwischen mehreren 100 bis zu über 1000 Euro pro Eizellenspende. Von den Ärzten wird dieses Geld als „geringfügige“ Aufwandsentschädigung bezeichnet, aber bei einem Durchschnittsverdienst von 155 Euro netto wie etwa in der Ukraine (Quelle: Ukrainischen Statistikamt) sind das dann eben doch mehrere Monatsgehälter.

Ziegler von Wunschkind e.V. befürchtet, dass durch die finanzielle „Aufwandsentschädigung“ die Versuchung immer weiter zu spenden natürlich sehr groß sei. Der Schutz der Spendermutter und deren Gesundheit könne deshalb nur gewährleistet werden, wenn ein übergeordnetes, nationales Register geschaffen würde, auf das alle Kinderwunschkliniken eines Landes Zugang hätten. Nur so könnte nachvollzogen werden, wie oft und in welchem zeitlichen Abstand die Eizellenspenderin bereits gespendet habe.

Anonymität der Spenderin: Fluch oder Segen?

Eine weitere Problematik ergibt sich auch dadurch, dass die Eizellenspenderinnen, egal ob in Spanien, der Ukraine, in Estland oder Tschechien, immer anonym bleiben. Das heißt, die so gezeugten Kinder haben später nicht die Möglichkeit ihre genetische Herkunft zu erfahren. Die aktuelle Forschung zeigt jedoch, wie wichtig das Wissen um die eigene Herkunft für die Kinder später ist.

Kleine Hintergrund-Info: Spender an deutschen Samenbanken müssen sich daher vertraglich dazu bereit erklären, dass die von ihnen gezeugten Kinder sie später kennenlernen dürfen, wobei sie jedoch – ebenfalls vertraglich abgesichert – von einer möglichen Unterhaltspflicht befreit sind.

Weil solche geregelten, vertraglichen Absicherungen über die Grenzen hinweg zu rechtlichen Komplikationen führen würden, wird in Tschechien, Polen, der Ukraine, Estland oder Spanien die Anonymität als eine Art „Schutzfunktion“ für die Spenderin angesehen. Auch Bilder von den Spenderinnen dürfen die Kinderwunschkliniken den Wunscheltern daher nicht zeigen.

Für das Wohl der Spenderin ist gesorgt

Dennoch wird damit geworben, die Wünsche hinsichtlich äußerer Merkmale wie auch möglicher Begabungen detailliert mit den Spenderinnen abgleichen zu können. Auch die gründliche Voruntersuchung und die notwenigen Gesundheits-Check-ups der Spenderinnen werden natürlich garantiert.

Die meisten Kinderwunschkliniken, deren Belegschaft, wenn nicht sogar Deutsch, so zumindest doch ganz gut auf Englisch kommunizieren kann, beteuern, dass die Spenderinnen sich alle freiwillig melden würden. Selbst Werbung sei kaum nötig, da viele Spenderinnen über Mundpropaganda zu ihnen kommen würden, „weil sie nur gutes von uns gehört haben“, beteuern die Brand Manager und International Patient Coordinators am Stand der Ukrainischen IVF-Klinik Intersono. Klar, dass die „Aufwandsentschädigung“ vermutlich auch keine unbedeutende Rolle spielt.

Deutsche Ärzte machen sich strafbar, wenn sie eine Kinderwunschklinik im Ausland empfehlen

Trotzdem: Den Wunscheltern bleibt nicht viel anderes übrig, als den Kliniken quasi blind zu vertrauen. Deutsche Ärzte würden sich ja selbst dann schon strafbar machen, wenn sie ihren Patientinnen eine Kinderwunschklinik im Ausland empfehlen, die Eizellenspenden anbietet. Und so bleibt den Wunscheltern meist nur die Suche im Internet.  Sogar die Beratung kann über Skype stattfinden, damit  das Paar tatsächlich nur noch zur eigentlichen Behandlung ins Ausland muss. „Natürlich machen wir das nur, wenn eine Mutter sich im Internet schon sehr gut eingelesen hat“, sichert sich der Gynäkologe aus Karlsbad bei einem Vortrag auf der Kinderwunschmesse in Berlin ab.

Oft ist der Wunsch nach einem Kind auch so stark, dass damit alle Bedenken, die man gegenüber der Behandlung im Ausland haben kann, völlig in den Hintergrund treten. Bei der endgültigen Auswahl spielt dann neben dem Faktor, wie vertrauenswürdig sich eine solche ausländische Klinik präsentiert natürlich auch der Kostenfaktor eine wichtige Rolle.

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