Als Fruchtbarkeit wird die Fähigkeit zur Zeugung von Nachkommen bezeichnet. Dabei spielen nicht nur körperliche Faktoren eine Rolle.

Babys schreien, Kinder spielen, sind manchmal laut. Beschwert sich der Nachbar? Das sagt das Gesetz.
Kinder dürfen laut sein. Ein Spielverbot für Kinder in den Räumen der Wohnung existiert nicht. Gerade kleinere Kinder müssen dabei auch nicht auf ihre Lautstärke achten: Der natürliche Spieltrieb von Kleinkindern ist zu akzeptieren. Ältere Kinder müssen da schon etwas mehr Rücksicht nehmen. Mit 10 Jahren muss der Flur nicht als Fußballplatz herhalten; da zählt man auf die Einsichtsfähigkeit der Kinder und die Eltern müssen gegebenenfalls eingreifen. Aber Lachen und Geschrei sind erlaubt, ebenso weinende Babys – ganz gleich wie dünn die Wände sind.
Allgemeine Ruhezeiten: Ab 22 Uhr – 6 Uhr morgens ist Ruhezeit- außer wenn das Baby in der Nacht schreit. Natürlich sollten die Eltern versuchen, es zu beruhigen, aber dies gelingt nun einmal nicht immer. Nur wer den Eindruck hat, dass die Eltern sich nicht genug kümmern, darf als Nachbar intervenieren. Übrigens gibt es keine gesetzliche Mittagsruhe mehr.
Ob und wie der Hof genutzt werden darf, steht in der Hausordnung. Faustregel: Wenn der Hof zum Spielen einlädt, ok – anders wenn dort z. B. Autos parken. Auf Spielplätzen darf außer nachts die ganze Zeit gespielt werden, auch lautstark.
Kinderlärm zählt im gesetzlichen Sinne nicht zum Bereich Lärm und fällt damit nicht mehr unter das Imissionsschutzgesetz. Bei Teenagern sieht es schon anders aus, in dem Sinne, dass man dort im Sinne einer guten Nachbarschaft noch mehr auf gegenseitige Rücksichtnahme setzen sollte.
Ein paar Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch geben einige Dinge vor: Grundstücksgrenzen, Lärm-Beeinträchtigung, etc. Zudem regeln Gesetze und Verordnungen wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Tierschutzgesetz oder Umwelt-Verordnungen anderes. (Achtung: In manchen Bundesländern gibt es außerdem eigene, ergänzende Nachbarrechtsgesetze.)
Bleib entspannt, übersieh auch mal großzügig Dinge, die dich vielleicht stören, aber hinnehmbar sind. Immer gleich auf die Palme gehen, bringt nichts. Geht es nicht anders: Sprich den Nachbarn direkt an, bevor du weitere Schritte einleitest (Vermieter kontaktieren, etc.).
Kann ich meinen Geburtstag länger feiern – auch wenn es lauter wird? Jein. Bis 22 Uhr ist das ok, aber es gibt keine verbindliche Regelung, die sagt, ein mal pro Jahr über die Stränge schlagen sei okay. Besser: Früh einen Aushang für die Nachbarn anbringen, in dem du sie darüber informierst und um Verständnis bittest. Oder lade die Nachbarn doch gleich mit ein. Musizieren in den eigenen vier Wänden ist erlaubt, jedoch: Es gibt Regelungen – je nach Instrumentengattung. (Übrigens: Das Liebesspiel nicht zu laut werden lassen. Wenn Nachbarn regelmäßig davon aufwachen, kann das in der Mietwohnung mitunter Konsequenzen haben.)
Grillen, ja, aber Geruchsbelästigungen muss der Nachbar nur im gewissen Maße ertragen. Qualm z.B. geht gar nicht. Am besten vorher den Mietvertrag lesen – auch wegen offenem Feuer etc. Ab 22.00 Uhr gilt die Nachtruhe.
Fakt ist: Ein Minimum an Freundlichkeit ist das A und O. Alles gefallen lassen, muss man sich aber auch nicht.