Nichts wie raus an die frische Luft

Im Garten wird gerne gespielt oder getobt. Doch auch andere Aktivitäten kann man genauso im Garten machen, damit ihr gemeinsam das schöne Wetter genießen könnt. Frische Luft ist nicht nur gut für die Gesundheit, sondern auch für die...

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Was, wenn das Kind krank ist und beide Elternteile arbeiten – und sich sonst niemand darum kümmern kann? Wieviele Tage darf ich fehlen? Muss ich Sonderurlaub nehmen? Bekomme ich trotzdem Geld? Und was, wenn ich Beamtin bin? So sieht die Gesetzeslage aus.

Arbeitnehmer können sich zehn Tage pro Kind im Jahr (pro Elternteil) zur Pflege desselben freistellen lassen – und bekommen weiterhin ihr Geld (bei mehreren Kindern maximal 25 Tage), welches sie jedoch von der Krankenkasse einfordern müssen. Du bist Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst? Da wird es schon etwas komplizierter: Grundsätzlich gelten hier dieselben Regeln wie für andere Arbeitnehmer. (Allerdings müssen Einzelfälle – auch je nach Bundesland – geprüft werden; bitte vorab beim Vorgesetzen informieren.) Alle Bundes- und Landesbeamten sowie Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst bekommen nach BGB Paragraph 616 vier Tage voll bezahlten Sonderurlaub – wie gehabt pro Jahr und krankem Kind unter zwölf.  Privat versicherte Beamte können meist anschließend, wenn die vier Tage nicht reichen – unbezahlten Sonderurlaub nehmen. 

Recht auf Ausgleich?

Bist du gesetzlich krankenversichert als Tarifbeschäftigte – und hast Anspruch auf Krankengeld, gilt es zudem die Regelung (Paragraph 45 Sozialgesetzbuch V) zu beachten: Denn dann erhältst du Kinderkrankengeld. Beamte, deren Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, haben unter Umständen die Möglichkeit auf eine Freistellung von siebeneinhalb Tagen pro Jahr, also aufgerundet acht Tage, zu bekommen. Das soll sicherstellen, dass sie im Vergleich zu den gesetzlich Versicherten (zwar zehn Tage, aber nur bei 70 Prozent Lohnersatzleistung) nicht schlechter dastehen.

Wie ist das mit dem Sonderurlaub?

Beamte mit höheren Bezügen können nach den vier Tagen Sonderurlaub einen zusätzlichen unbezahlten Sonderurlaub beantragen. Das Gleiche ist auch bei gesetzlich versicherten Angestellten im öffentlichen Dienst der Fall.  Landesbeamte haben es je nach Land mit unterschiedlichen Regelungen zu tun. 

Als Paar verschieden versichert?

Und wenn ein Elternteil Beamter und der andere zum Beispiel gesetzlich versicherter Angestellter ist? Das wird etwas schwieriger. Oft sind deutliche finanzielle Unterschiede die Folge. Ein Beispiel:  Die Einkünfte der Mutter erreichen nicht die oben erwähnte Grenze. Das Kind ist beim Vater gesetzlich mitversichert. Sie als Bundesbeamtin kann in diesem Fall auf  sieben bis acht Tage Freistellung und vollen Lohn zählen. Der Mann bezöge dagegen für zehn Tage das Krankengeld. 

Im Fall aber dass der Vater sich privat versichert hat und das Kind über ihn als Besserverdienenden privat versichert ist, sein Arbeitsvertrag jedoch eine Lohnfortzahlung im besagten Krankheitsfall des Kindes ausschließt, hätten die beiden Erwachsenen das Nachsehen. Etwa wenn die Mutter gesetzlich versicherte Angestellte ist: Im schlimmsten Fall müssen die Elternteile, und zwar gegebenenfalls jeder für zehn Tage ohne Lohnfortzahlung das kranke Kind betreuen. Das kann sich kaum ein Paar leisten. Gerade auf Dauer kann dies Eltern ins finanzielle Abseits manövrieren.

Alleinerziehend – im Dauerspagat für Arbeit und Familie

Richtig schwierig sieht es bei Alleinerziehenden aus. Ohne funktionierende Notfallnetzwerke geht da oft nichts mehr. Gerade wenn es mehrere Kinder zu betreuen gibt. Hier besteht unbedingt Handlungsbedarf – damit Mütter und Väter nicht aus dem Arbeitsleben gedrängt werden. Ergo: Eine einheitliche arbeitsrechtliche Regelung zur Freistellung bei erkrankten Kindern tut dringend not, um Ungerechtigkeiten vorzubeugen und vor allem, um die praxistaugliche Regelung für Eltern und Kinder zu gewährleisten. Leider ist dies keine neue Erkenntnis. Die politischen Entscheidungen in der Zukunft werden hoffentlich zeigen, welche Lösungen möglich sind.

Für Mamas Tipp:

Noch ein Tipp für die Tage mit dem kranken Kind zuhause: Versuche nicht in dieser Zeit Liegengebliebenes aufzuarbeiten. Lass den Haushalt liegen und konzentriere dich lieber auf möglichst kuschelige Stunden. Kranksein und Krankenpflege ist meist schon anstrengend genug. Vielleicht versuchst du selbst ein bisschen Kraft zu schöpfen – etwas zu schlafen und dich auszuruhen. Die Power wirst du als Mama sicher bald wieder brauchen.