Ausgebrannt, müde, gestresst? Fast jede Mutter fühlt sich mal so – und braucht dann eine Auszeit. So beantragst du bei der Kasse erfolgreich eine Kur.
Wer braucht eine Kur?
Familienalltag kann wunderschön sein, ist aber auch immer turbulent. Nicht immer klappt alles so, wie man es sich erhofft hat – dabei ist es selbst unter Idealbedingungen nicht immer einfach, Kinder, Beruf, Haushalt und Partnerschaft so unter einen Hut zu bringen, dass alle glücklich damit sind. Kommen dazu noch finanzielle oder familiäre Sorgen oder eine zusätzliche Belastung im Beruf, eine Sinn- oder Lebenskrise, dann äußert sich das häufig durch zusätzliche, gesundheitliche Beschwerden und Erkrankungen. Der Druck wird immer größer – ein Ausweg scheint nicht in Sicht. Falls dies auf dich oder deinen Partner zutrifft, seid ihr gute Kandidaten für eine Kur.
Was ist eine Mutter/Vater & Kind Kur?
Mutter/Vater & Kind Kuren sind stationär organisierte Auszeiten, die Müttern und Vätern die Möglichkeit bieten, sich zu erholen und gegebenenfalls auch eine bereits eingetretene Erkrankung heilen. Kinder dürfen natürlich kostenfrei mitkommen und zwar bis zu einem Alter von 12 Jahren. Auch der gesunde Partner kann zu Besuch kommen, muss jedoch den festgesetzen Tagessatz der Einrichtung bezahlen.
Was kostet eine Kur?
Wird die Kur bewilligt werden die Kosten inklusive Anreise von der Krankenkasse übernommen. Bezahlt werden muss lediglich die gesetzliche festgelegte Eigenbeteiligung für Essen und Unterkunft in Höhe von 10 Euro pro Tag. Die Kinder dürfen unentgeltlich als gesunde Begleitperson mitreisen. Im Falle einer Erkrankung erhalten sie natürlich auch eine entsprechende Therapie.
Wie beantrage ich eine Kur?
Für den Antrag auf eine Kur müsst ihr bei der Krankenkasse ein entsprechendes Antragsformular anfordern. Neben dem Antrag müsst ihr auch ein ärztliches Attest einreichen. Dann wird der Antrag von der Krankenkasse geprüft. Beratung findet ihr auch beim Müttergenesungswerk oder auch bei privatwirtschaftlich geführten Anbietern etwa der Arbeitsgemeinschaft Eltern&Kind Kliniken oder der Kur&Reha. Eure Krankenkasse wird wahrscheinlich mit bestimmten Vertragshäusern zusammenarbeiten.
Muss ich für die Kur Urlaub beantragen?
Nach § 10 Bundesurlaubsgesetz muss für „Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation“ keine Anrechnung von Urlaubstagen erfolgen. In der Regel werden für eine Mutter/Vater & Kind-Kur 21 Tage veranschlagt. In Absprache mit der Krankenkasse kann aus medizinischen Grünen während des Kuraufenthalts eine Verlängerung vereinbart werden. Eine weitere Kurmaßnahme kann frühestens nach 4 Jahren beantragt werden.
Was, wenn mein Antrag nicht genehmigt wird?
Vor allem solltet ihr euch nicht entmutigen lassen. Ihr bewerbt euch schließlich nicht ohne Grund für eine Kur. In der Regel steigt eure Chancen auf eine Genehmigung steigen, wenn der Arzt den Antrag möglichst detailliert ausfüllt. Und natürlich sollte auch eine gute Chance auf Genesung bestehen. Vor allem bei folgenden Krankheitsbildern haben sich Mutter/Vater & Kind-Kuren bewährt:
- Krankheiten des Herzens und des Kreislaufs
- Degenerativ rheumatische Erkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen
- Krankheiten der Atmungsorgane
- Hauterkrankungen/allergische Erkrankungen
- Psychosomatisch psychovegetative Erkrankungen
Bei kurbedürftigen Kindern wurden vor allem folgende Symptome festgestellt
- Erkrankungen der Atemwege
- Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Infektanfälligkeit
- Verhaltensstörungen (ADS/HKS)
- Hauterkrankungen
- Entwicklungsverzögerungen