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Alleine ein Kind zu erziehen, ist eine große Herausforderung! Zumal sich die meisten eine andere Situation für sich und ihr Kind gewünscht haben. Doch wie wir wissen, ist das Leben manchmal kein Ponyhof und Dinge verändern sich. Es gibt viele Gründe, alleinerziehend zu sein: eine ungeplante Schwangerschaft, eine Trennung oder sogar Tod eines Partners. Die besondere Schwierigkeit für alleinerziehende Elternteile ist nachwievor, die Rolle beider Elternteile in einer Person zu integrieren – vor allem wenn sich ein Elternteil nicht kümmert.

Unterstützung für Alleinerziehende

Finanziell gesehen gibt es glücklicherweise schon einiges an Unterstützung für Alleinerziehende. Allerdings muss man sich zunächst in dem Dschungel der Begrifflichkeiten zurecht finden: Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Betreuungsunterhalt… Wusstest du beispielsweise, dass man – rechtlich – auch als alleinerziehend gilt, solange ihr als Elternpaar nicht verheiratet seid? Ebenso gilt das für ein Elternteil, welches in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, dennoch aber das alleinige Sorgerecht hat.

Sorgerecht

Wenn ihr nicht verheiratet seid, bekommt die Mutter automatisch das Sorgerecht. Wenn die Eltern sich das Sorgerecht bei einer Trennung teilen wollen, können sie dies beim Familiengericht beantragen. Übrigens hat das Kind sobald es 14 Jahre alt ist, ebenfalls ein Mitspracherecht – das sogenannte Widerspruchsrecht. Bei dem Fall einer Trennung, müssen sich die Eltern bei gemeinsamen Entscheidungen jeweils das gegenseitige Einverständnis geben. Was alltägliche Entscheidungen angeht, darf der Elternteil entscheiden, bei dem das Kind lebt, bei weitreichenderen Entscheidungen wie Staatsbügerschaft, Wahl der Schule oder des Berufs, Unterbringung im Internat oder bestimmte medizinische Eingriffe, müssen sich beide Elternteile einigen. Sind sie dazu nicht in der Lage, entscheidet das Gericht für sie.

Unterhalt

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern. Dieser Anspruch gilt grundsätzlich auch über den 18. Geburtstag hinaus bis hin zur Beendigung der Ausbildung. Der Unterhaltsbeitrag richtet sich dabei nach der Düsseldorfer Tabelle. Unterhaltsleistungen werden von demjenigen Elternteil gezahlt, bei dem das Kind nicht wohnt. Übrigens: ab dem 18. Lebensjahr kann sich das Kind selbst den Unterhalt einfordern, falls ein Erziehungsberechtigter nicht bezahlt. 

Betreuungsunterhalt

Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat laut dem BGH der Elternteil, welcher das gemeinsame Kind betreut und zwar 3 Jahre lang. Seit der Unterhaltstreform vom 1.1. 2008 gilt dies unabhängig davon, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht.

Kindergeld und Elterngeld

Das Kindergeld bekommt in der Regel der betreuende Elternteil. Der unterhaltspflichtige Elternteil darf höchstens die Hälfte des Kindergeldes von seinem Unterhalt abziehen, solange er insgesamt genug zahlt. Alleinerziehende erhalten regulär Elterngeld und zwar 14 Monate lang. Ausnahmen gelten nur dann, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und es keinen weiteren Elternteil gibt, der für die Betreuung zuständig ist. Leben die Elternteile in einer gemeinsamen Wohnung, wird von einer verteilten Elternzeit ausgegangen.