Nichts wie raus an die frische Luft

Im Garten wird gerne gespielt oder getobt. Doch auch andere Aktivitäten kann man genauso im Garten machen, damit ihr gemeinsam das schöne Wetter genießen könnt. Frische Luft ist nicht nur gut für die Gesundheit, sondern auch für die...

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Das Baby schläft. Darf ich schnell mal einkaufen oder das ältere Geschwisterkind abholen? Das sagt das Gesetz.

BGB schreibt Aufsichtspflicht vor

Wir alle kennen die Situation: Endlich ist das Baby eingeschlafen, wir müssten aber eigentlich sofort los, um den großen Bruder aus der Kita abzuholen oder bräuchten schnell noch was aus dem Supermarkt. Muss ich das Kleine nun aus dem Schlaf reißen oder darf ich es friedlich schlummern lassen und mich aus dem Haus schleichen? Es sind ja nur 10 Minuten. Detailliert ist diese Situation im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwar nicht aufgenommen, aber generell gilt laut § 1631 des BGB, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten „die Pflicht und das Recht (haben), das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Es besteht also Aufsichtspflicht. Wie diese genau ausgelegt wird, hängt von der jeweiligen Situation ab.

Wie lange darf ich Baby alleine lassen?

Ist es nun also in Ordnung, ein Baby ganz alleine zu lassen und sei es auch nur für ein paar Minuten? Zugegeben: Ich als Mutter habe das getan, einfach deshalb, weil ich die beiden großen Schwestern immer während des tiefsten Mittagsschlafs der Kleinen aus dem Kindergarten abholen musste. Ich konnte dort hinlaufen und habe maximale 10 Minuten gebraucht. Für alle die jetzt innerlich aufschreien, ja, ich hatte ein ungutes Gefühl und bin zu Hause immer gleich zum Babybettchen gestürzt.

Hundert Mal ist nichts passiert …

Hundert Mal ist nichts passiert – und dann eines Tages, sie war knapp zwei Jahre alt, war sie weg. Wir haben damals in einem zweigeschossigen Haus gewohnt. Das Kinderzimmer war oben, hinter der Küche hatten wir jedoch noch ein Spielzimmer zur Terrasse hinaus. Und da saß die Kleine und hat in aller Seelenruhe Türme aus Holzklötzchen gebaut. Sie muss also aus dem Bett geklettert und die Treppe runtergerutscht sein. Danach habe ich sie natürlich nicht mehr alleine gelassen, sondern sie im Kinderwagen schlafen lassen – oder eine Freundin gebeten, die beiden „Großen“ mit aus dem Kindergarten abzuholen.

Nutzt eure Freunde

Generell ist es eine gute Idee, Freunde oder Nachbarn darum zu bitten, ein Auge aufs Baby zu haben, selbst wenn es schläft und ihr nur ein paar Minuten aus der Wohnung müsst. Eure Nachbarin muss ja nicht gleich neben dem Babybettchen sitzen, ihr könnt ihr ja einfach das Babyphone geben, sowie eure Handynummer und die Nummer eures Kinderarztes – für den echten Notfall.

Babyphone statt Babysitter?

Mit dieser Erfahrung im Hinterkopf habe ich also nicht schlecht gestaunt, als mir eine Freundin erzählte, dass sie das Babyphone einfach mitnehme, wenn sie abends mit ihrem Mann ausgehe. Natürlich nicht in ein lautes Rockkonzert, sondern in die Bar im Erdgeschoss des Nachbarhauses. Von dort brauche sie auch nicht länger zurück in die Wohnung als von der Mülltonne im Hinterhof. Und, mal ehrlich, wenn ihr den Müll kurz wegbringt, weckt ihr euer Baby doch nicht deswegen auf, oder?

Gesetzlich spricht auch nichts dagegen, außer wenn die beiden das Baby wissentlich vernachlässigen würden, denn Absatz 2 von § 1631 des BGB garantiert Kindern auch „ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Wenn die beiden sich also seelenruhig ihren nächsten Longdrink bestellen würden während ihr kleiner Schatz lauthals schreit, dann wäre das durchaus grenzwertig.

Gesunder Menschenverstand ist gefragt

Wird die Fürsorgepflicht grob vernachlässigt kann das durchaus strafrechtliche Folgen nach sich ziehen – bis hin zur Einschränkung des Sorgerecht. Dies ist im § 171 des Strafgesetzbuchs festgelegt.

Außerdem sollte das Baby natürlich immer in einer sicheren Umgebung untergebracht sein – außer ihr wollt und könnt ununterbrochen direkt bei ihm sein. Achtet also darauf, dass es sicher in seiner Wiege oder seinem Gitterbettchen schläft und lasst es nach dem Kuscheln auf der Couch nicht zum Mittagsschläfchen dort liegen. Denn wenn es herunterkullert und fällt kann das für so ein kleines Geschöpf schlimm ausgehen.

Es ist also auch immer der gesunde Menschenverstand gefragt. Liegt ein kleines Baby sicher im Bettchen und kann nicht herauskrabbeln, ist es sicher in Ordnung, kurz mal die Wohnung zu verlassen. Ihr solltet dabei jedoch auch auf euer eigenes Gefühl vertrauen. Vieles ergibt sich auch aus dem persönlichen sozialen Umfeld und den Landes-Gepflogenheiten. Während US-amerikanische Eltern ihre Kleinkinder an der Leine spazieren führen, lassen schwedische Eltern ihre Babys draußen vor dem Café im Kinderwagen schlafen. Frische Luft ist gesund.

Zur Selbständigkeit erziehen

Tatsächlich tut es euren Kindern auch nicht gut, ständig überwacht zu werden. Tatsächlich wird ihnen das „das wachsende Bedürfnis zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln“ in §1626 gesetzlich zugesichert. Wie viel Verantwortung das einzelne Kind übernehmen kann, bleibt dabei jedoch wieder im Ermessen der Eltern.

Auf keinen Fall solltet ihr:

  • ein kleines Kind im Auto alleine lassen
  • die Tür von außen zusperren (Lebensgefahr bei Feuerausbruch)
  • Baby auf dem Wickeltisch oder einer anderen hohen Ablage alleine liegen lassen
  • Zündhölzer oder brennende Kerzen herumliegen lassen
  • heimlich ausgehen, wenn das Kind schläft
  • das Kind alleine lassen, wenn es Angst hat.

Auf jeden Fall solltet ihr:

  • erreichbar sein
  • die Wohnung kindersicher machen
  • Gefahrenquellen ausschließen
  • alle Elektrogeräte ausschalten
  • Das Alleinsein üben (mit älteren Kindern)
  • Nachbarn informieren
  • euer soziales Netzwerk aktivieren