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Sauberkeit

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Von U1 bis U11: Bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wird sichergestellt, dass sich dein Kind gesund entwickelt. Was erwartet euch genau? In Deutschland sind für alle Kinder 11 Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Bis auf wenige Ausnahmen, werden diese von den Krankenkassen bezahlt. Neben dem gesundheitlichen Check-Up sollen diese Untersuchungen auch dazu dienen, Fälle von Misshandlung und Missbrauch zu erkennen.

APGAR und U1 1.+5.+10. Lebensminute
U2: 3. – 10. Lebenstag
U3: 4. – 5. Lebenswoche
U4: 3. – 4. Lebensmonat
U5: 6. – 7. Lebensmonat
U6: 10. – 12. LebensmonatU7: 21. – 24. Lebensmonat
U7a: 34. – 36. Lebensmonat
U8: 46. – 48. Lebensmonat
U9: 60. – 64. Lebenmonat
U10: 8. – 9. Lebensjahr
U11: 10. – 11. Lebensjahr

Nach der Geburt: APGAR und U1 (1.+5.+10. Lebensminute)

Gleich nach der Geburt wird dein Kind auf alle wichtigen Lebensfunktionen hin untersucht. Grundlage dazu ist  der so genannten APGAR-Score: der sich aus den Wörtern Atmung, Puls, Grundhaltung, Aussehen und Reflexen zusammensetzt. Für jede Funktion werden 0 bis 2 Punkte vergeben. Im Rahmen dieser ersten Untersuchungen nach der Geburt wird dein Baby außerdem gewogen und gemessen. Dein Baby wird abgehört und abgetastet und auch das Blut der Nabelschnur wird untersucht. Mehr zu APGAR-Score und U1.

U2: 3. – 10. Lebenstag

Bei der U2 werden Herz und Lunge noch einmal genau auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Hier wird auch der berühmte „Wäscheleinen-Reflex“ getestet. Häufig erfolgt diese Untersuchung noch in der Entbindungsklinik. Entbindet ihr ambulant oder werdet frühzeitig entlassen, bitte unbedingt gleich einen Termin mit dem Kinderarzt vereinbaren. Denn manche Störungen zeigen sich erst einige Tage nach der Geburt – und dann ist Früherkennung wichtig! Mehr zur U2.

U3: 4. + 5. Lebenswoche

Neben den Körperfunktionen, den Sinnen, Reflexen und der Körperhaltung (Hüftgelenk) wird jetzt auch schon die motorische Entwicklung beobachtet. Hat dein Baby angefangen zu Brabbeln? Lächelt es? Verfolgt es einen Gegenstand mit den Augen? Mit zwei Monaten bekommt dein Baby auch die ersten Impfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Wundstarrkrampf (Tetanus), Haemophilus influenzae und die orale Polioimpfung. Mehr zur U3.

U4: 3. – 4. Lebensmonat

U3 und U4 liegen im Prinzip recht nah zusammen. Wenn ihr euch noch nicht mit eurem Arzt über die ersten Impfungen unterhalten, dann solltet ihr euch spätestens jetzt dazu beraten lassen. Außerdem wird überprüft ob die Fontanelle (die Knochenlücke am Kopf) groß genug ist, damit das Köpfchen wachsen kann. Außerdem werden Beweglichkeit und Reaktionsvermögen getestet. Dein Baby sollte auch sein Köpfchen schon kurz selbst halten können. Mehr zur U4.

U5: 6. – 7. Lebensmonat

Dein Baby entwickelt sich. Jetzt kann es sich wahrscheinlich schon mit gestreckten Ärmchen in Bauchlage abstützen, sich vom Rücken auf den Bauch drehen. Außerdem solltest du dir Gedanken über die Beikost machen und dies auch mit deinem Kinderarzt diskutieren. Mehr zur U5.

U6: 10. – 12. Lebensmonat

Die so genannte „Einjahresuntersuchung“ sollte spätestens bis zum 14. Lebensmonat abgeschlossen sein. Kontrolliert werden Sprachverständnis und Feinmotorik (Pinzettengriff), sowie Spiel- und Sozialverhalten. Ab 11 Monat können auch die ersten „Lebendimpfungen“ gegeben werden, nämlich gegen Mumps-, Masern-, Röteln (MMR) und gegen Windpocken entweder getrennt oder kombiniert als MMR-Windpocken-Impfstoff. Auch einige Auffrischimpfungen stehen an. Danach ist aber erst Mal Doktor-Pause! Mehr zur U6.

U7: 21. – 24. Lebensmonat

Seit der letzten Vorsorgeuntersuchung vor einem Jahr hat sich bestimmt einiges getan. Dein Kind kann laufen, Treppen steigen, Türme bauen – und auch mal richtig trotzig werden. Außerdem könnt ihr kleine Unterhaltungen führen, denn dein Kind kann jetzt schon bekannte Gegenstände benennen, kleine Sätze bilden und einfache Aufforderungen verstehen. Manche Kinder entwickeln jetzt Ängste, aber keine Sorge: Dein Kinderarzt hat dafür bestimmt Verständnis. Außerdem werden eventuell versäumte Impfungen nachgeholt. Mehr zur U7.

U7a: 34. – 36. Lebensmonat

Seit 1. Juli 2008 muss die U7a von allen Kassen erstattet werden. Sie findet um den dritten Geburtstag herum statt und dient auch dazu, um die Kindergartenreife zu beurteilen. Liegen Sozialisations-, Verhaltens- oder Sprachstörungen vor, kann durch Frühförderung eine Menge erreicht werden.

U8: 46. – 48. Lebensmonat

Bei der U8 darf dein Kind zeigen, was es schon alles kann: Auf einem Strich entlang balancieren, auf einem Bei hüpfen, ohne zu wackeln für ein paar Sekunden mit geschlossenen Augen stehen? Kann es einen Knopf alleine zumachen und ein kleines Spielzeug mit Daumen und Zeigefinger aufheben? Dein Arzt wird auch wissen wollen, wie selbständig dein Kind ist, ob es gerne mit anderen spielt und schon Männchen malen kann. Mehr zur U8.

U9: 60. – 64. Lebenmonat

Die U9 findet im Jahr vor der Einschulung statt. Es geht vor allem um die geistige, seelische und körperliche Entwicklung deines Kindes. Auch das Hör- und Sehvermögen, sowie die Koordinationsfähigkeit (Grob- und Feinmotorik) und das Sprachverständnis werden getestet und untersucht. Wahrscheinlich erinnert dein Kinderarzt dich auch an die Auffrischimpfungen vor dem Schulstart. Mehr zur U9.

U10: 8. – 9. Lebenjahr (Alter des Kindes 9 – 10 Jahre)

Die U10 ist eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung und wird nicht von allen Krankenkassen bezahlt. Sie ist jedoch von Vorteil, um bei Grundschülern eventuelle Lern- und Verhaltensstörungen festzustellen (ADHS, Lese-Rechtschreibstörung). Denn bei der U9 waren die Kinder ja noch nicht eingeschult. Außerdem überbrück sie die große Lücke von 5 Jahren zwischen U9 und U11. Die Teilnahme ist jedoch freiwillig. Mehr zu U10 und U11.

U11: 10. – 11. Lebensjahr (Alter des Kindes 12 – 14 Jahre)

Auch bei der U11 handelt es sich um eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die nicht von allen Krankenkassen erstattet wird. Neben einem gesundheitlichen Check, werden auch Schulleistungsstörungen angesprochen. Außerdem werden Ernährungprobleme, (Über)-Gewicht, Medienkonsum und Suchtgefahr thematisiert. Mehr zu U10 und U11.

Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V., Dr. med. Michaela Glöckler, Dr. med. Wolfgang Goebel und Dr. med. Karin Michael: Kindersprechstunde: Ein medizinisch-pädagogischer Ratgeber, Urachhaus