Auch kleinen Kindern kann schon mal ein Mißgeschick passieren. Parkendes Auto beschädigt? Was passiert, wenn mein Kind den Lack zerkratzt hat?
Tipps zur Unfallvermeidung
Kinder sollen herumrennen, hüpfen, laufen. Ob Fahrrad oder Ball, Roller oder Skateboard – was ist zu tun, wenn dein Kind das in der Straße parkende fremde Auto beschädigt hat?
Faustregel: Kinder haften erst dann, wenn sie alt genug sind; Kleinkinder also generell nicht. Aber wer dann? Die Umstände spielen eine Rolle. Entgegen landläufiger Meinung haften Eltern nicht immer automatisch für ihre Kinder. Lediglich dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Ab wann haften Kinder?
Kinder unter sieben Jahren haften nicht selbst. Kommt es zu einem Schaden, ohne dass die Eltern ihre Pflichten verletzt haben, hat der Geschädigte das Nachsehen; er hat keinerlei Anspruch auf Kostenerstattung. Das kann zu Streit führen (gerade, wenn die Haftpflichtversicherung auch nichts erstattet).
Hier ein grober Überblick: Im konkreten Fall kommt es darauf an: Konnte das minderjährige Kind (älter als sieben) die Situation adäquat bewerten / einschätzen? Wie einsichtsfähig ist das Kind? Konnte es die Gefahr erkennen – selber / eigeneständig? (Daher: je älter ein Kind ist, desto eher haftet es und nicht mehr die Eltern)
Ein Kind hat nicht die Mittel hat eine Schadenszahlung zu leisten, das kann bedeuten, dass es die Begleichung des Schadens viele Jahre später leisten muss – doch erst, wenn es über ein eigenes Einkommen verfügt. Dazu aber müsste ein (älteres) Kind das Auto mutwillig / vorsätzlich zerkratzt haben.
Eine Haftpflichtversicherung ist sinnvoll
Eine private Haftpflichtversicherung ist sinnvoll. Aber, wenn weder Eltern noch Kind verantwortlich gemacht werden können, wird sie gegebenenfalls nicht zahlen. Der Geschädigte bekommt nichts. Um das zu verhindern, kann im Vorfeld natürlich – je nach Anbieter der Versicherungsschutz für Kind und Eltern erweitert werden. (prüfen: Übernimmt die Versicherung auch Schäden, die von kleinen Kindern verursacht Schäden sind?) Eine Familienhaftpflichtversicherung ist unter Umständen eine Alternative.
Wie ist das mit der Aufsichtspflicht?
Tipp: Die Aufsichtspflicht und deren Umfang hängen vom Alter des Kindes ab – und auch von der Situation. Spaßen Sie nicht mit den Aufsichtspflichten: Es geht nicht um eine „Rundum-Überwachung“ der Kinder – eher der Umgang mit den Kindern und ihren die Lage zu erklären.
Richtlinie: Ab vier Jahren dürfen Kinder im Freien / in so genannten „geschützten Freiräumen“ spielen (auf eingezäuntem Gelände, wie einem Spielplatz oder übersicht-gebend auf einer verkehrsarmen Straße auf dem Bürgersteig). Dabei ist keine ständige Überwachung erforderlich. Gelegentliches Bobachten von Seiten der Erwachsenen genügt: alle 15 bis 30 min. gilt i.d.R. als genügend. (Vorsicht walten lassen: Vor allem überall dort, wo Autos fahren!) „Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.“ (Ich persönlich würde er dazu raten, solch kleine Kinder immer „im Auge zu behalten“.)
Bei älteren Kindern ist eine regelmäßige Kontrolle – was die Aufsichtspflicht angeht – in bestimmten Abständen theoretisch nicht unbedingt nötig. Hin und wieder aber muss ein prüfender Blick gewährleistet sein.
Kinder auf Gefahren hinweisen
Kinder sollten lernen: Wenn ihnen das Fahrradfahren Spaß macht, unbedingt üben – aber auch sicherem Gelände. Und – um Unfälle wie oben beschrieben zu vermeiden: nur allein Skateboard, Roller, etc. fahren lassen, wenn das Kind schon sehr sicher ist. Auch gilt es, wenn möglich, die Nähe zu empfindlichen Gegenständen zu meiden, leider nur schrumpfen die Freiflächen stetig – gerade in den Städten. Reden hilft: Weise die Kinder auf mögliche Gefahren hin – das ist mitunter schon „die halbe Miete“.
Bitte die Aufsichtspflicht ernst nehmen (Im Sinne des Mindestmaßes, aber eben auch und gerade nach persönlichem Empfinden) und ggf. den Versicherungsschutz. Im Zweifel aber daran denken: Zerkratzter Lack ist ärgerlich, jedoch zu reparieren; es gibt Schlimmeres.
(Alle Angaben ohne Gewähr)