Werdende Mütter sind in Deutschland durch das sogenannte Mutterschutzgesetz (MuSchG) recht gut abgesichert, zumindest wenn sie eine feste Anstellung haben – das gilt auch für Teilzeitkräfte, Auszubildende oder Heimarbeiterinnen. Innerhalb des Gesetzes sind Mamas mit besonderen Rechten beim Arbeitgeber abgesichert und haben auch die Arbeitgeber wiederum eine besondere Verpflichtung, den Schutz der werdenden Mutter am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Wann dem Arbeitgeber sagen?
Bevor das Gesetz greifen kann, muss der Arbeitgeber aber natürlich Bescheid wissen. Die Frage stellt sich, wann der beste Zeitpunkt ist, seine Schwangerschaft offiziell zu machen? Am besten ist es, wenn du die ersten drei Monate noch abwartest, denn in dieser Zeit ist das Risiko eines Abgangs noch recht hoch. Eigentlich sollte man auch bei Freunden und der Familie in dieser Zeit mit der frohen Botschaft noch etwas zurückhaltend sein – vor allem um sich selbst zu schützen. Sobald die drei Monate aber überstanden sind, solltest du den Arbeitgeber in jedem Fall informieren, denn erst ab dann greift auch offiziell das Gesetz.
Kündigung während des Mutterschutzes
Eine schwangere Frau darf nicht gekündigt werden, so sagt es das Gesetz. Die einzige Ausnahme ist, wenn die Firma pleite geht oder insolvent geht. Auch wenn du wegen Krankheit in der Schwangerschaft öfter mal fehlen musst, ist dies kein Kündigungsgrund.
Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Während des Mutterschutzes gelten besondere Fristen, in denen absolutes Beschäftigungsverbot gilt: diese sind bei einer normal erwarteten Geburt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Verlängerte Fristen gelten hier, wenn zum Beispiel eine Früh- oder Mehrlingsgeburt ansteht. In manchen Fällen werden auch sofortige Beschäftigungsverbote ausgesprochen, nach Bekanntgabe der Schwangerschaft, dies kann zum Beispiel in manchen Berufen zutreffen, in denen eine hohe Ansteckungsgefahr besteht, zum Beispiel in der Kita.
Auch wenn die Arbeit als gesundheitsgefährdend für Mutter oder Kind gilt, kann ein Beschäftigungsverbot vom Arzt individuell ausgesprochen werden. Dies passiert insbesondere dann, wenn gewisse Risiken am Arbeitsplatz herrschen. Dazu gehören zum Beispiel: wenn die Schwangere zu lange stehen muss, Chemikalien oder andere giftige Gase in der Luft sind, mit Holz gearbeitet wird, bei Nachtarbeit oder Akkord- und Fließbandarbeit.
Gehalt während des Mutterschutzes
Während des Mutterschutzes steht dir Mutterschaftsgeld ( bei gesetzlich Versicherten zahlen die Krankenkassen an die 13 Euro pro Tag ) zu, den Rest übernimmt dein Arbeitgeber. Das Mutterschaftsgeld soll dafür sorgen, dass die werdende Mutter finanziell nicht benachteilgt wird. Der Gesamtbetrag richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate. Übrigens gelten andere Regelungen bei Privatversicherten und bei Selbstständigen. Dazu findest du hier weitere Informationen.
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Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend